Juristische Anweisungen in Ungarn
Hinweise beim Kauf der Immobilien in Ungarn
Ungarn ist seit Mai 2004 voll Mitglied der EU. Das Land hat eine lange Tradition Gesetzlicher Art, und wegen der Geschichte in den vergangenden Jahrhunderten gibt es im juristischen System - vor allem im Bereich des Zivilrechtes – viele Parallelen mit in besonderen Österreich, und weiterhin u.A. Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk. in Ungarn) schützt Käufer und Verkäufer, dazu gibt es eine Menge anderer Gesetze. Alle sind in voller Übereinstimmung mit dem acquis communautaire, das Rechtssystem der Europäischen Union.
Ein der größten Vorteile in Ungarn, vor allem im Vergleich mit Nachbarstaaten in Zentral- und Ost-Europa, ist, das Ausländer die meiste Immobilien völlig auf eigenen Nahme erwerben dürfen und als Eigentümer ohne Einschränkungen im Grundamt eingetragen werden! Ihre Personalausweisen werden offiziell von einem Notar nachgeprüft, und alle Kaufverträge werden von unabhängigen Notar-Anwälten aufgestellt und unterschrieben. Die Firma hat gute Erfahrungen mit deutschsprachigen Notar-Anwälten, welche die Firma empfehlen kann; Sie sind aber immer ganz frei Ihren eigenen Notar und Anwalt zu wählen!
Nach Ihrer Entscheidung für eine Immobilie, werden Sie völlig in Ihrer Muttersprache unterstützt und begleitet, beim Schließen des Kaufvertrages, Anfrage für Genehmigung vom Komitat und Gemeinde (nur eine formelle Anfrage, welche EU-Bürger automatisch bekommen bei fast allen innenliegenden und einigen außenliegenden Immobilien), Eintragung im Grundamt, Bezahlung des Kaufpreises, Übertragung des Schlüssels, wie auch Sachen als Überschreiben der Kontrakte mit Gas-, Strom-, Wasser-, Telefonversorgung, Versicherung, Bankkonto, usw. usw. Selbstverständlich bekommen Sie auch eine Übersetzung des Kaufvertrages bevor Sie es unterzeichnen.
Wenn Sie wünschen, kann die Firma GeGe auch advisieren bei der Wahl eines Architekts oder Bauunternehmers usw.; weiterhin können Sie einen Dienstleistungsvertrag schließen, und wird Ihren Garten gepflegt, das Haus überwacht, werden die Administration und die Bezahlungen gemacht von GeGe, oder bekommen Sie Hilfe bei einer Anfrage für Wohnsitz in Ungarn, fals Sie emigrieren möchten nach Ungarn. Bitte befragen Sie uns für alle Details und Kosten!
Fals Sie es brauchen, kann die Firma GeGe auch immer vermitteln bei Hypotheken! Gute Zusammenarbeit mit einigen internationalen, bekannten und zuverlässigen Banken bietet uns die Möglichkeit Hypotheke bis zu 50-70% des Wertes anzubieten, mit günstigen Bedingungen!
Es dauert normalerweise 2-3 Arbeitstage alle Sachen zu vorbereiten und einen Kaufvertrag zu schließen, nachher Sie sich entscheiden haben. Es besteht eine Möglichkeit, eine Vollmächtigung zu unterschreiben, damit Sie nicht länger wie notwendig in Ungarn zu bleiben brauchen, oder Sie sparen so einen Reis.
Die Genehmigung vom Komitat und von der Gemeinde kommt normalerweise innerhalb zwei Monate, und dann sind Sie völlig Eigentümer, ohne Vorbehalte, und genau so, wie zu Hause in Ihrer Heimat. Selbstverständlich bekommen Sie davon auch einen offiziellen Kaufvertrag mit Übersetzung, und ein Grundblatt vom Grundamt.
Alle Prozesse werden die Gesetze gemäß geführt und diese geben Ihnen alle Sicherheit. Die Firma GeGe GmbH hat schon eine langjahrige Erfahrung damit und kann Sie völlig alles erklären.
Wie gesagt, dürfen Ausländer die meiste Immobilien unbedingt kaufen in Ungarn. Es gibt aber einige Außnahmen. Zuerst dürfen Käufer welche nicht ungarische Staatsangehörige sind, jetzt noch keine Immobilien auf eigenen Nahme kaufen, welche:
· eingeschrieben sind auf die nationale Denkmalschutzliste (lokale Denkmale sind freigestellt!);
· gleich am offentlichen Wasser gelegen sind, oder auf eine sonstige für die Staat strategische Lage;
· außenliegend sind (registriert im Grundblatt als außenliegend) und ein Grundstück haben über 6.000 m2; für innenliegende Objekte gibt es keine Limit, und dürfen es auch über 6.000 m2 sein!
· Alle Objekte, welche auf den Grundblatt einen landwirtschaftlichen (agrarischen) Wert haben, also alle Objekte, welche registriert sind als z.B. selbständige Wiese, Acker, Wein- oder Obstgarten, Wald, oder großer Bauernhof (über 6000 m2). Wenn die Wiese, Acker, Garten usw. keinen separaten landwirtschaftlichen Wert hat, aber gehört zum Hof des Hauses (und auf einem Grundblatt mit dem Haus registriert es), so dürfen Ausländer das Objekt normalerweise doch erwerben!
Diese Objekte dürfen gemietet oder als Pacht erwerben werden, dazu gibt es noch einige juristische Lösungen, welche immer detailiert von den Sacharbeitern bei GeGe erklärt werden können. GeGe kennt alle Einschränkungen für Ausländer und deswegen sind immer fast alle Objekte in unserem Angebot für Ausländische Staatsangehörige zu kaufen, die Ausnahme werden Ihnen immer mitgeteilt. Übrigens gelten die einschränkende Maßnahme nur bis spätestens 01.05.2011, und wahrscheinlich werden diese landwirtschaftliche Immobilien schon vorher für Bürger aller EU-Länder freigegeben.
Stellen Sie sich für juristische Fragen bitte mit uns in Verbindung, damit unsere deutschsprachige Juristen alle Details und aktuelle Regulierung erteilen und erklären mögen!